Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien laufen. In ihrem Konzept zur Wärmewende legt die Bundesregierung diese Pflicht eher großzügig aus. Das wird nun öffentlich diskutiert – auch Immobilienverbände sind gefragt.
Es steht schon im Ampel-Koalitionsvertrag: Künftig soll jede neu eingebaute Heizung soll mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden, damit der Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral werden kann. Wegen der drohenden Gasknappheit hat die Bundesregierung am 23. März entschieden, dass diese Vorgabe bereits ab dem 1.1.2024 für jeden Heizungsaustausch gelten soll – in neuen und in bestehenden Gebäuden.
Zur Umsetzung der 65-%-EE-Vorgabe haben die zuständigen Ministerien Bau und Wirtschaft ein Konzept erarbeitet, das im Rahmen einer öffentlichen Konsultation in den kommenden Wochen mit den betroffenen Akteuren diskutiert werden soll. Auch die Immobilienbranche kann sich bis zum 22. August zu dem Papier äußern. Die Ergebnisse sollen bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) berücksichtigt werden. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hat bereits reagiert.
65-%-EE-Vorgabe: Gas-Wärmepumpen-Hybridheizungen sollen auch gelten
Mehr als 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit noch durch die Verbrennung von Öl und Gas gedeckt, die zum größten Teil importiert werden, teilten Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit. Im Gebäudewärmebereich dominiert Erdgas aus Russland. Fast jeder zweite deutsche Haushalt heizt mit mit dem Brennstoff. Bei neu installierten Heizungen beträgt die Quote sogar 70 Prozent.
Das Konzeptpapier stellt Hauseigentümern künftig verschiedene Optionen zur Verfügung, um die 65-%-EE-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen im Neubau oder Bestand zu erfüllen: Ohne weiteren Nachweis gelten zum Beispiel Wärmenetze und Wärmepumpen, Holzheizungen, Gasheizungen unter Nutzung von grünen Gasen, Stromdirektheizungen und Hybridheizungen. Der Betrieb von bestehenden Öl- und Gasheizungen soll schrittweise von 30 auf 20 Jahre verkürzt werden. Eine verpflichtende Beratung durch einen Sachverständigen ab einem Alter der fossilen Heizungsanlage von 15 Jahren wird vorgeschlagen.
ZIA: Praxistaugliche Ausgestaltung des Konzepts fehlt noch
Zwei Wege für den Wärmemarkt werden in dem Konzeptpapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) präferiert: Wärmepumpen und Fernwärme. Erst, wenn diese beiden Wege nicht umsetzbar sind, sind weitere „Erfüllungsoptionen“ wie Gas-Wärmepumpen-Hybridheizungen zumindest als Rückfalloptionen angelegt.
„Für die Immobilienwirtschaft kommt es auf eine praxistaugliche Ausgestaltung an“, sagte Maria Hill, ZIA-Vorsitzende des Ausschusses Energie und Gebäudetechnik. „Was heißt ’nicht umsetzbar‘? Was passiert bei Ausfall von Heizungen oder dem Austausch einer Gasetagenheizung – müssen dann alle Thermen ausgetauscht und auf Wärmepumpen umgestellt werden?“ Diese und weitere Detailfragen gelte es jetzt zu klären.
Der ZIA fordert außerdem flankierende Maßnahmen wie die Novellierung der Wärmelieferverordnung, um die geforderte Kostenneutralität bei der Umstellung der Heizung einhalten zu können; und die kommunale Wärmeplanung zu einer kommunalen Energieplanung zu erweitern. Der Verband will nach eigenen Angaben dazu beitragen, das Ziel von 500.000 neu zu installierenden Wärmepumpen pro Jahr ab 2024 zu erreichen.
Eine
Gemeinsame Absichtserklärung „Mehr Tempo bei der Transformation der Wärmeversorgung: Wir brauchen schneller mehr Wärmepumpen“ des BMWK hat der ZIA bereits unterschrieben.
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dpa
Quelle: Haufe