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Baden-Württemberg: Bauland darf besteuert werden

von Immobilienmakler
Januar 3, 2022
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Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg frei gemacht für die in der Immobilienbranche umstrittene „Grundsteuer C“. Kommunen können ab 2025 einen eigenen Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke festlegen. Dann tritt die Grundsteuer-Novelle in Kraft.

Die Grundsteuer gibt es für landwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) und für alle anderen bebauten und bebaubaren Grund­stücke (Grundsteuer B). In Baden-Württemberg sollen Kommunen künftig einen gesonderten Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke (Grundsteuer C) festlegen dürfen.

Die grün-schwarze Landesregierung in Stuttgart hatte im Rahmen der Grundsteuerreform am 26.10.2021 den Entwurf zum „Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzrechts zur Mobilisierung von Bauland“ beschlossen. Der Landtag stimmte am 22.12.2021 der darin enthaltenen „Grundsteuer C“ zur Besteuerung von Bauland zu. Damit soll den Kommunen ein weiteres Werkzeug an die Hand gegeben werden, ihre städtebaulichen Ziele zu verfolgen, erklärte Gisela Splett (Grüne), Staatssekretärin im Finanzministerium. Weiterer Flächenverbrauch im Außenbereich könne so vermieden und Nachverdichtung gezielter angegangen werden.

Jede Kommune kann ab 2025 selbst entscheiden, ob sie die „Grundsteuer C“ erheben will – ab dann regelt das Landesgesetz, das der Landtag bereits im November 2020 im Zuge der Grundsteuerreform verabschiedet hat, die Erhebung der Steuer generell neu. Entscheidet sich eine Kommune dafür, macht sie das in einer Allgemeinverfügung bekannt. Städtebauliche Erwägungen müssen begründet und das Gemeindegebiet, auf das sich der gesonderte Hebesatz beziehen soll, inklusive der betreffenden baureifen Grundstücke, benannt werden.

Streitthema „Grundsteuer C“: Gegenwind aus der Immobilienbranche

Die „Grundsteuer C“ gab es schon einmal: Erhoben wurde sie in den Jahren 1961 und 1962 und kurz darauf wieder abgeschafft, da sich das Angebot an Grundstücken nicht erhöht hatte. Ihre Wiedereinführung ist äußerst umstritten.

Der frühere SPD-Bauminister von Nordrhein-Westfalen und seit 2018 Präsident des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung, Michael Groschek, kämpft seit Jahren für eine höhere Besteuerung von Brachflächen – und hat sich immer wieder auch mit der Immobilienbranche angelegt. „Wir brauchen so etwas wie die Grundsteuer C“,

sagte der Politiker 2019 in einem Interview mit Dirk Labusch, dem Chefredakteur des Fachmagazins „Immobilienwirtschaft“
. Denn es könne nicht sein, dass knapp gewordener Baugrund reines Spekulationsobjekt werde.

Vehemente Kritik kam hingegen immer wieder aus der Immobilienbranche.

In einem Positionspapier des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) sind Gegenargumente zur Grundsteuer C formuliert.
Genannt wird explizit das in einer solchen Regelung enthaltene Konfliktpotenzial sowie die Gefahr einer bürokratischen Überlastung, da im Vorfeld einer Bebauung langwierige Verfahren mit den Genehmigungsbehörden oder Streit mit der Verwaltung nicht ausgeschlossen werden könnten.

Auch die Opposition im baden-württembergischen Landtag hat sich gegen die Regelung zur „Grundsteuer C“ ausgesprochen. Die führe zu einem Flickenteppich unter den Kommunen, sagte SPD-Politiker Nicolas Fink. Stephen Breuer von der FDP kritisierte die CDU. Sie sei bei dem Thema gegenüber dem grünen Koalitionspartner eingeknickt, denn sie habe zuvor die Baulandsteuer äußerst skeptisch gesehen.

Der Steuerzahlerbund hatte die geplante Besteuerung von Bauland im Vorfeld schon heftig kritisiert. Diese Grundsteuer stehe mit einer gerechteren Besteuerung nicht im Einklang, hatte Verbandschef Zenon Bilaniuk erklärt. „Denn ohne Rücksicht auf die Einkommenssituation oder die persönlichen Verhältnisse werden Eigentümer von unbebauten Grundstücken mit einem extremen Anstieg der Grundsteuerbelastung konfrontiert.“

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Stichworte: GrundsteuerGrundsteuerreformGrundstückWohnungsbau

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