• Über
  • Datenschutz-Bestimmungen
  • Geschäftsbedingungen
  • Kontakt
  • Anmeldung
Donnerstag, Mai 26, 2022
Die Immobilie
  • Home
  • Nachrichten
  • Märkte
  • Gesetze und Steuern
  • Finanzen
  • Mehr
    • Firmen
    • REISEN
    • SHOPPING
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Nachrichten
  • Märkte
  • Gesetze und Steuern
  • Finanzen
  • Mehr
    • Firmen
    • REISEN
    • SHOPPING
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Die Immobilie
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Startseite Nachrichten

EuGH: HOAI-Mindestsätze können anwendbar bleiben

von Immobilienmakler
Januar 20, 2022
in Nachrichten
47 4
A A
0
82
ANTEILE
632
ANSICHTEN
FacebookTwitter

Obwohl die verbindlichen Mindestsätze aus der bis 2020 gültigen Fassung der Honorarordnung HOAI gegen EU-Recht verstoßen, können diese bei Altverträgen anwendbar sein, so der Europäische Gerichtshof (EuGH). Dadurch geschädigte Parteien können aber unter Umständen Schadensersatz vom Staat verlangen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 18.1.2022 (Rechtssache C-261/20) über die Frage entschieden, ob die bis zum Inkrafttreten der angepassten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) am 1.1.2021 enthaltenen verbindlichen Mindestsätze bei Altverträgen trotz des EuGH-Urteils vom 4.7.2019 (Az. C-377/17) weiterhin anzuwenden sind oder nicht. Das Gericht hatte die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze in der HOAI damals für europarechtswidrig erklärt.

In seinem aktuellen Urteil kommt der EuGH zu dem Ergebnis: Ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit anhängig ist, ist „nicht allein aufgrund des Unionsrechts verpflichtet, diese deutsche Regelung unangewendet zu lassen“. Vielmehr können deutsche Gerichte die Honorarordnung bei Streitigkeiten zwischen Privaten auch weiterhin anwenden, da EU-Vorgaben keine unmittelbaren Wirkungen für Privatpersonen haben, sondern eine Anweisung an einen Staat sind.

Die Parteien können aber in bestimmten Fällen auf Schadensersatz vom Staat hoffen, so der EuGH. Jedes EU-Land müsse sicherstellen, dass Einzelnen ein Schaden ersetzt werde, der wegen Verstößen gegen europäisches Recht entstanden sei.

Hintergrund ist ein Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH), der nun abschließend über den Fall urteilen muss.

HOAI-Streit: Ball liegt wieder beim BGH

Nach Auffassung des EuGH verstoßen die verbindlichen Preisrahmen des § 7 Abs. 1 HOAI gegen die Dienstleistungsrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit der Mitglieder der Europäischen Union (EU). So sei es für Anbieter aus den anderen EU-Staaten schwierig, sich in Deutschland niederzulassen, wenn sie nicht über den Preis konkurrieren könnten. Die übrigen Paragrafen der HOAI sind nicht von der Entscheidung betroffen. Geklagt gegen die strittigen Honorarregeln hatte die EU-Kommission.

Der BGH prüfte dann anhand eines Verfahrens die Auswirkungen des EuGH-Urteils von 2019 auf bestehende Planungsverträge, in denen ein Honorar unterhalb des Mindestsatzes vereinbart wurde – und der Planer nachträglich den Mindestsatz verlangt hatte. Deutsche Gerichte waren sich nicht einig, ob die HOAI weiter anzuwenden sei.

Der BGH, der sich im Rahmen einer Revision mit dem Verfahren beschäftigte, tendierte zu der Meinung, dass die verbindlichen Mindestsätze trotz des EuGH-Urteils bis zur Neuregelung anzuwenden seien. Statt einer Entscheidung setze der VII. Zivilsenat sein Verfahren aber aus (Beschluss v. 14.5.2020; VII ZR 174/19) und legte dem EuGH Fragen zu den Folgen seines Urteils für laufende Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen in einem sogenannten Vorabentscheidungsersuchen vor. Das führte schließlich zum aktuellen EuGH-Urteil.

Die Erstinstanzen: uneins über HOAI-Anwendung

Zwischen den deutschen Gerichten war zuvor ein Streit darüber entbrannt, ob die HOAI bis zur modifizierten Verordnung weiter anzuwenden ist – das befürwortetedas Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Rechtssache VII ZR 174/19) – oder nicht anzuwenden ist, wie vom OLG Celle (VII ZR 205/19) vertreten. Der Bundesgerichtshof (BGH) sollte anhand der zwei Verfahren prüfen, welche Auswirkungen das EuGH-Urteil auf bestehende Planungsverträge hat, in denen zunächst ein Honorar unterhalb des Mindestsatzes vereinbart wurde – und der Planer nachträglich den Mindestsatz verlangt hat (sogenannte Aufstockungsklage).

Im ersten Fall hatte ein Ingenieur für ein Bauvorhaben zunächst ein Pauschalhonorar von rund 55.000 Euro vertraglich vereinbart. Auf Grundlage der HOAI-Mindestsätze forderte er in der Schlussrechnung einen noch offenen Betrag von rund 100.000 Euro und klagte. Das OLG Hamm hat dann in zweiter Instanz die Beklagte zur Zahlung von rund 96.700 Euro verurteilt – diese verfolgt ihren Antrag auf vollständige Klageabweisung weiter. Die OLG-Richter kamen zu dem Schluss, dass der vereinbarte Pauschalpreis unwirksam sei, da er gegen den HOAI-Mindestpreischarakter verstoße. Die Bestimmungen seien im Streitfall anwendbar, daran ändere die Entscheidung des EuGH nichts. Die Beklagte ging schließlich in Revision vor dem BGH.

Im Fall Celle (Niedersachsen) hatte ein gemeinnütziges Unternehmen für die Planung und den Bau einer Biogasanlage zunächst rund 89.000 Euro verlangt, machte jedoch später eine noch offene Honorarforderung von rund 440.000 Euro mit der Begründung geltend, die geschlossenen Verträge und deren ursprüngliche Abrechnung hätten in unzulässiger Weise die Mindestsätze der HOAI (Fassung 2009) unterschritten. Das sahen die Richter in Celle anders: Die Nachforderung in der geltend gemachten Höhe sei treuewidrig gemäß § 242 BGB – gerade weil mit dem Urteil des EuGH die Verbindlichkeit des HOAI-Preisrechts hinfällig geworden sei. Die Gerichte seien auch in laufenden Verfahren verpflichtet, ab sofort die für euoparechtswidrig erklärten Regelungen nicht mehr anzuwenden. Die Klägerin verfolgt ihren Zahlungsantrag in Revision weiter.



BGH-Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH

Das könnte Sie auch interessieren:

HOAI-Novelle tritt am 1.1.2021 in Kraft

HOAI-Mindestsätze: Was bedeutet das EuGH-Urteil für Architekten?

dpa

Quelle: Haufe

Stichworte: Bundesgerichtshof (BGH)Europäischer GerichtshofHonorar

Verwandt Beiträge

Nachrichten

Haufe-Lexware Real Estate: Investitionen für die Zukunft

Mai 25, 2022
Nachrichten

Schluss mit Preisboom: Neue Markenstrategie für Makler fällig?

Mai 25, 2022
Nachrichten

14. Juni: Webcast und Praxisseminar von RegioPlan

Mai 25, 2022
Nachrichten

BSI stößt Smart Meter Rollout wieder an

Mai 25, 2022
Nachrichten

Wohnungsneubau: Ziel für das Jahr 2021 klar verfehlt

Mai 24, 2022
Nachrichten

Digitales Gebäudemanagement für mehr Effizienz | Immobilien

Mai 24, 2022

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Beliebt

  • Die Mehrheit der Deutschen will den Mietendeckel

    1076 Anteile
    Teilen 430 Tweet 269
  • Mietwucher bestrafen, Indexmieten kappen: Das plant Hamburg

    164 Anteile
    Teilen 66 Tweet 41
  • Wie Automatisierung dem Fachkräftemangel entgegenwirkt

    109 Anteile
    Teilen 44 Tweet 27
  • Kein höherer Kaufpreis für vorkaufsberechtigten Mieter

    124 Anteile
    Teilen 50 Tweet 31
  • Neue Prozesse für Wohnungssanierungen etablieren | Immobilien

    108 Anteile
    Teilen 43 Tweet 27

Neuesten Nachrichten

Nachrichten

Haufe-Lexware Real Estate: Investitionen für die Zukunft

Mai 25, 2022
Nachrichten

Schluss mit Preisboom: Neue Markenstrategie für Makler fällig?

Mai 25, 2022
Nachrichten

14. Juni: Webcast und Praxisseminar von RegioPlan

Mai 25, 2022
Nachrichten

BSI stößt Smart Meter Rollout wieder an

Mai 25, 2022
Nachrichten

Wohnungsneubau: Ziel für das Jahr 2021 klar verfehlt

Mai 24, 2022
Firmen

Finanzexperte von Cohen & Steers: So wirkt sich der Ukraine-Krieg auf Sachwerte aus

Mai 24, 2022
Die Immobilie

Die Iimmobilie ist eine unabhängige Zeitung des BMG, London, UK.

Kategorien

  • Finanzen
  • Firmen
  • Gesetze und Steuern
  • Märkte
  • Nachrichten

Themen

Digitalisierung Immobilien Immobilien-Podcast Immobilienmarkt Immobilienwirtschaft Klimaschutz Wohnimmobilien Wohnungsbau Wohnungsmarkt Wohnungswirtschaft

kürzliche Posts

  • Haufe-Lexware Real Estate: Investitionen für die Zukunft
  • Schluss mit Preisboom: Neue Markenstrategie für Makler fällig?
  • 14. Juni: Webcast und Praxisseminar von RegioPlan
  • Über
  • Datenschutz-Bestimmungen
  • Geschäftsbedingungen
  • Kontakt

© 2021 Die Immobilie - Devloped by Sawah Web.

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Nachrichten
  • Märkte
  • Gesetze und Steuern
  • Finanzen
  • Firmen
  • REISEN
  • SHOPPING

© 2021 Die Immobilie - Devloped by Sawah Web.

Willkommen zurück!

Melden Sie sich unten in Ihrem Konto an

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen