Die Aufträge am Bau sind im Zuge des Krieges in der Ukraine massiv eingebrochen, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Besonders betroffen: der Wohnungsbau. Wegen der hohen Preise stellen viele Investoren Projekte zurück. Wenn der Bund baut, zahlt der Staat einen Teil der Kosten.
Die zunehmende Verunsicherung der Investoren wegen der Folgen des Krieges in der Ukraine bekommt auch die Bauindustrie zu spüren: Das Statistische Bundesamt meldet für April 2022 einen realen Einbruch des Auftragseingangs bei deutschen Baubetrieben (mindestens 20 Beschäftigte) um satte 16,4 Prozent im Vergleich zu März (saison-, kalender- und preisbereinigt). Gegenüber April 2021 ging das Auftragsvolumen um 11,7 Prozent zurück (arbeitstäglich bereinigt: minus 9,7 Prozent).
Damit ist das Orderplus des Vormonats aufgezehrt, so die Statistiker: Für den Zeitraum von Januar bis April 2022 wird ein reales Minus von 0,1 Prozent ausgewiesen (arbeitstäglich bereinigt: minus 0,2 Prozent). Im vergangenen Jahr war die Auftragslage nach Zahlen der Statistiker noch rosig. Es gab einen wahren Boom an Bestellungen.
„Wie von uns befürchtet, stellen die Investoren ihre Projekte aufgrund der unsicheren Lage und der starken Preissteigerungen zurück“, kommentierte der Hauptgeschäftsführer der Bauindustrie, Tim-Oliver Müller, die aktuellen Konjunkturindikatoren für die Bauwirtschaft. Im April sei vor allem der Wohnungsbau mit einem realen Ordereinbruch von 17,4 Prozent betroffen gewesen.
„Preisgleitklauseln“: Der Bund beteiligt sich an höheren Materialkosten
Bei öffentlichen Auftraggebern können Baufirmen die höheren Preise für wichtige Baumaterialen wie Stahl oder Zement, in Teilen an den Staat „durchreichen“. Die vor dem Hintergrund des Krieges im März erlassene Regelung für die sogenannten Preisgleitklauseln wurden vorläufig bis zum 31.12.2022 verlängert – ursprünglich sollte sie Ende Juni auslaufen.
Bei öffentlichen Aufträgen soll sich der Bund auch weiterhin an unkalkulierbaren Preissteigerungen bei Baustoffen beteiligen, die nach dem Ausbruch des Krieges entstanden sind. Die Preisgleitklauseln sollen bei Neuverträgen und in bestimmten Fällen bei Bestandsverträgen (Stichtag 11.3.2022) gelten.
Die Schwelle, ab der Preisgleitklauseln vereinbart werden sollen, wird von bisher einem Prozent auf 0,5 Prozent Stoffanteil an der Auftragssumme abgesenkt, damit mehr Baufirmen von der Klausel profitieren und Mehrkosten erstattet bekommen. Der bisher höhere Selbstbehalt bei Bestandsverträgen wird von 20 Prozent auf zehn Prozent halbiert. Dieser Satz gilt nach Angaben des Bundesbauministeriums auch für Stoffpreisgleitklauseln in neuen Verträgen.
„Angesichts dieser schwierigen Ausgangslage begrüßen wir die Verlängerung ausdrücklich“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Viele Bauunternehmen hätten überhaupt nur durch diese Regelung noch Angebote abgeben können. Es komme jetzt auf die Länder und Kommunen an. „Wir hoffen sehr auf eine Signalwirkung und dass alle öffentlichen Auftraggeber sich an den unkalkulierbar steigenden Materialkosten für ihre Bauprojekte weiter beteiligen“, betonte der ZDB-Hauptgeschäftsführer abschließend.
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Quelle: Haufe