Von den hierzulande vertriebenen offenen Immobilien-Publikumsfonds sind gemessen am verwalteten Vermögen schon mehr als zwei Drittel als Artikel-8-Fonds klassifiziert. Darauf weist die Service-Kapitalverwaltungsgesellschaft Intreal hin. Insgesamt belaufe sich das Volumen der 26 offenen Immobilien-Publikumsfonds auf 111,8 Milliarden Euro. Davon sind 15 Produkte als Artikel-8-Fonds eingestuft, in diesen stecken 76,9 Milliarden Euro.
Fonds nach Artikel 8 der Offenlegungsverordnung werden hellgrün genannt. Die strengeren Kriterien nach Artikel 9, um als dunkelgrün oder als Impact-Fonds bezeichnet zu werden, erfüllt derzeit kein offener Immobilien-Publikumsfonds. Bei allen anderen Produkten handelt es sich um graue Artikel-6-Fonds.
Hannah Dellemann, ESG-Beauftragte der Intreal, kommentiert:
„Die Klassifizierung als Fonds, der auch ESG-Kriterien verfolgt, wird aus Vertriebsgesichtspunkten immer wichtiger und der Wettbewerbsdruck steigt. Ich gehe daher davon aus, dass die 11 verbleibenden Fonds relativ bald nachziehen werden. Die Immobilienfonds sind mit einem Anteil von fast 70 Prozent deutlich weiter als die Gesamtheit aller Publikumsfonds. Wie eine aktuelle Auswertung des BVI zeigt, beträgt der Anteil der nachhaltigen Fonds über alle Vehikel 24 Prozent.“
Michael Schneider, Geschäftsführer der Intreal, meint:
„Unter den offenen Immobilien-Spezialfonds sehen wir bereits erste Impact-Fonds am Markt. Wann und ob es auch unter den offenen Publikumsfonds Impact-Fonds geben wird, ist derzeit für mich noch nicht absehbar. An Impact-Fonds sind hohe Hürden gestellt. Innerhalb der stark regulierten Publikumsfonds mit den strengen Regeln zu Risikostreuung und Leverage ist das meiner Meinung nach nur schwer darstellbar.
Auf die bislang gemäß Artikel 8 qualifizierten Publikumsfonds wartet allerdings bereits die nächste Hürde. Die Fondsanbieter müssen ihre Fonds ab August dieses Jahres als sogenannte Artikel-8-Plus-Fonds klassifizieren. Dies wird notwendig, weil im Rahmen der Mifid-II-Novelle das Thema ESG auch Eingang in den Vertrieb beziehungsweise die Anlageberatung findet. Dazu muss – im Rahmen der Zielmarktbestimmung – geprüft werden, ob die Nachhaltigkeitsziele des Kunden und die Nachhaltigkeitsparameter eines Fondsanteils zusammenpassen.“
Quelle: Das Investment