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Was die Bundesländer für den Klimaschutz tun

von Immobilienmakler
Juni 27, 2022
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Energiesparen für den Klimaschutz ist derzeit ein großes Thema. Ob Appelle helfen, ist fraglich. Ohne Gesetze geht es nicht. Der Bund hat konkrete Maßnahmen in die Wege geleitet. Die Länder stehen vor ganz eigenen Herausforderungen, wie eine Analyse zeigt. Ziele und Programme im Überblick.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ruft Unternehmen und Privathaushalte zum Energiesparen auf. Das Ziel: Unabhängigkeit von russischen Gas- und Öllieferungen und Klimaschutz in einem Abwasch. Von Bonuszahlungen für die gute Tat hält der Minister nicht viel, er setzt auf Eigenverantwortung. Denn auf Bundesebene soll bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität erreicht werden, bis 2030 müssen die Treibhausgas (THG)-Emissionen um 65 Prozent sinken. Zu den Maßnahmen des Bundes gehören unter anderem der CO2-Preis, der 2021 eingeführt wurde, und die Förderung für effiziente Gebäude.

Zusätzlich haben die Bundesländer eigene Klimaschutzgesetze und -programme vorgelegt, die sich größtenteils an den Bundeszielen orientieren und diese zum Teil noch übertreffen wollen. Die Agentur für Erneuerbare Energien (AAE) hat die aus dem Energieverbrauch resultierenden CO2- und THG-Emissionen in den Ländern analysiert und die Klimaschutzziele den Zielen des Bundes gegenübergestellt.

Klimaschutz in den Bundesländern

Baden-Württemberg

Im Herbst 2021 hat Baden-Württemberg das Klimaschutzgesetz von 2013 novelliert. Analog zum Ziel des Bundes sollen die Emissionen bis 2030 um 65 Prozent reduziert werden. Klimaneutralität soll allerdings schon bis 2040 erreicht werden. Zudem gilt das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) von 2014, das konkrete Strategien und Maßnahmen enthält. Begleitend zum novellierten Klimaschutzgesetz soll das IEKK weiterentwickelt werden.

Bayern

Im Jahr 2014 wurde das Bayerische Klimaschutzprogramm 2050 beschlossen. Es beinhaltet elf Maßnahmen, darunter der Klimaschutz in kommunalen und kirchlichen Einrichtungen, energetische Sanierung staatlicher Liegenschaften und der Aufbau natürlicher CO2-Speicher (zum Beispiel die „Wiedervernässung“ von Mooren). Im Jahr 2020 wurde das Klimaschutzgesetz verabschiedet: Bis 2030 sollen die THG-Emissionen um 55 Prozent und auf weniger als fünf Tonnen pro Kopf gesenkt werden. Bis 2050 soll Bayern klimaneutral sein.

Berlin

Der Berliner Senat verfolgt das Ziel, die Stadt bis 2045 klimaneutral zu machen. Das ist im Klimaschutz- und Energiewendegesetz verankert. Als Zwischenziele zur Reduktion der CO2-Emissionen gelten: Minus 70 Prozent bis 2030 und minus 90 Prozent bis 2040. Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) enthält zirka 100 konkrete Strategien und Maßnahmen und stellt das zentrale Instrument der Berliner Energie- und Klimaschutzpolitik dar.

Brandenburg

In Brandenburg wird ein Klimaplan erarbeitet, der Klimaneutralität bis 2045 anvisiert. Das Klimaschutzziel wird damit an die veränderten Rahmenbedingungen im Bund und in der Europäischen Union (EU) angepasst. Außerdem wird ein Instrumentarium für einen Klimacheck entwickelt, der alle relevanten Gesetzesvorhaben auf ihre Klimaverträglichkeit hin überprüfen soll.

Bremen

In Bremen gilt noch das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz von 2015. Das orientiert sich an den alten Emissionsminderungszielen des Bundes (minus 80 Prozent bis minus 95 Prozent bis 2050). Ein novelliertes Gesetz liegt noch nicht vor. Dafür hat eine Enquete-Kommission im Dezember 2021 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Demnach sollen die THG-Emissionen bis 2030 um 60 Prozent sinken, bis 2038 um 95 Prozent. Der größte Hebel ist der Umbau des Bremer Stahlwerks, das die Hälfte der CO2-Emission des Landes verursacht, zu klimaneutraler Produktion. Ab 2035 soll kein Erdgas mehr verbraucht werden.

Hamburg

Der Hamburger Klimaplan von 2019 sieht vor, dass der CO2-Ausstoß bis 2030 um 55 Prozent sinkt. Bis 2050 soll die Hansestadt klimaneutral werden. Eine entscheidende Stellschraube ist der Umbau der Fernwärmeversorgung von Kohle auf klimafreundliche Alternativen.

Hessen

Im Integrierten Klimaschutzplan 2025 (IKSP) ist festgeschrieben, dass Hessen bis 2045 klimaneutral sein soll. Der Klimaschutzplan umfasst 140 Maßnahmen für alle Handlungsfelder.

Mecklenburg-Vorpommern

Die Regierung in Mecklenburg-Vorpommern hat vereinbart, dass das Land bis 2040 klimaneutral werden soll. Ein Klimaschutzgesetz, in dem konkrete Ziele und Treibhausgasreduktionspfade verbindlich festgeschrieben sind, gibt es allerdings noch nicht.

Niedersachen

„Niedersachsen soll Klimaschutzland Nr. 1 werden“, lautet das ehrgeizige Ziel der Landesregierung. Im Niedersächsischen Klimagesetz ist festgelegt, dass bis zum Jahr 2030 die THG-Emissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 sinken müssen. 2020 wurde ein Maßnahmenprogramm Energie und Klimaschutz auf den Weg gebracht und die Klimaneutralität ist bis zum Jahr 2050 angestrebt. Klimaschutz wurde sogar als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen.

Nordrhein-Westfalen

Das Klimaschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2013 wurde 2021 novelliert und deutlich verschärft. In der ersten Fassung sollten die THG-Emissionen bis 2050 nur um 80 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. In der aktuellen Version sollen der Ausstoß um 65 Prozent bis 2030 und um 88 Prozent bis 2040 gesenkt werden. Ein Klimaschutzaudit überprüft die Maßnahmen auf Wirksamkeit und Effizienz.

Rheinland-Pfalz

Als eines der ersten Bundesländer hat Rheinland-Pfalz 2014 ein Klimaschutzgesetz verabschiedet. Die seit 2021 amtierende Regierung hat sich auf neue Klimaschutzziele verständigt: Bereits zwischen 2035 und 2040 soll das Land klimaneutral werden. Sollten diese Ziele gesetzlich verankert werden, wären es die ambitioniertesten in Deutschland. Der Klimaschutz soll in die Landesverfassung aufgenommen werden.

Saarland

Das Saarland hinkt hinterher: Es gibt bisher kein Klimaschutzgesetz und keine ausformulierten Klimaschutzziele. Ein Klimaschutzplan war für die Legislaturperiode 2017 bis 2022 angekündigt.

Sachsen

Im Juni 2021 hat Sachsen das Energie- und Klimaprogramm (KEP) beschlossen. Darin berücksichtigt ist das verschärfte Klimaschutzziel des Bundes für 2030 (minus 65 Prozent). Langfristig orientiert es sich noch am alten Ziel: THG-Neutralität bis 2050. Die Anpassung des Zielpfads 2030 erfolge erst, wenn sich die Rahmenbedingungen zum Erreichen des 2045-Ziels auf Bundes- und EU-Ebene konkretisieren.

Sachsen-Anhalt

Im Februar 2019 hat Sachsen-Anhalt ein Klima- und Energiekonzept beschlossen. Das Land leitet darin aus den bundesweiten Klimaschutzzielen (basierend auf der alten Zielsetzung minus 55 Prozent bis 2030) ein Einsparziel von zirka 4,5 Millionen Tonnen CO2 zwischen 2020 und 2030 ab.

Schleswig-Holstein

Das neue Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) in Schleswig-Holstein wurde im Dezember 2021 verabschiedet. Die Novellierung baut auf den neuen Bundeszielen auf. Die mit den Sektorenzielen 2030 des Bundes verbundenen Minderungsraten sollen möglichst übertroffen werden.

Thüringen

Das Thüringer Klimagesetz (ThüKliG) gilt seit Dezember 2018. Es legt das Ziel fest, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2050 schrittweise um bis zu 95 Prozent zu senken.



AAE-Hintergrundpapier „Energieverbrauch und CO2-Emissionen in den Bundesländern“

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Stichworte: GesetzgebungKlimaschutz

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